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- Okt 22
- 12:00
Online-Seminar - EnSimiMaV - Heizungsprüfung ist seit 1. Oktober 2022 Pflicht! / Der Weg zur CO²- und Energiereduzierung
Thema
EnSimiMaV - Heizungsprüfung ist seit 1. Oktober 2022 Pflicht! / Der Weg zur CO²- und Energiereduzierung
Referenten
Markus Haan,
Key Account Manager, Bosch Thermotechnik GmbH
Prof. Dr. Stephan Ruhl
Geschäftsführer, ratioservice AG
Inhalte
Hinter der Abkürzung verbirgt sich die Verordnung für mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit.
Diese gilt ab 1. Oktober 2022 und ist bis einschließlich 30. September 2024 gültig.
1. Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung
Alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen
Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung pro Wohnhaus
EnSimiMaV – Heizungsprüfung + zusätzlich Ermittlung der benötigten Wärmeleistung
2. Förderantrag Austausch der Heizungsanlage
Für WEG´s gibt es wohl zur Zeit bis zu 40% Förderung für Hybrid Heizungsanlagen. Hierbei ist zu beachten, dass ein vorhandener Gaskessel mindestens 20 Jahre alt sein muss; bei bestehenden Ölkesseln spielt das Baujahr keine Rolle.
pro Wohnhaus
BAFA Förderantrag Austausch der Heizungsanlage
1 Recherche über Fördermittel für das BV / 2 Beantragung der Zuschüsse / 3 Überwachung und Begleitung von der Antragstellung bis zur Auszahlung / 4 Einreichen der für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen
3. Wem die Förderung gesichert ist (hier reicht die Eingangsbestätigung des Förderantrages; dauert in der Regel 2 bis 3 Tage)
Beginnt man die möglichen neuen Energiekonzepte auszuarbeiten / Zuständig = Buderus mit oder ohne Planungsbüro
Beispiele:
a) Gas oder Öl - Bestandsheizung + Sole WP + PVT eventuell Stromspeicher Regelenergiemarkt
b) Sole + PVT eventuell Energiespeicher / Wasser +
c) Einfacher Austausch der bestehenden Heizungsanlage dann allerdings ohne Förderung
4. Sanierungsfahrplan = wenn benötigt / pro Wohnhaus ein Sanierungsfahrplan; dieser wird zur Zeit noch gefördert
PreiseVerbandsmitglieder (VDIV) € 50,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 90,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei*
*Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2022 = 5 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 1,0 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert.
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