- Mi
- 11
- Jan 23
- 10:00
- Referent
- Thomas Hannemann »
Online-Seminar - Aktuelle WEG-Rechtsprechung
Thema
Aktuelle WEG-Rechtsprechung
Inhalte
Folgende Inhalte werden anhand aktueller Urteile besprochen, wobei die bis zum Seminar noch ergehende Rechtsprechung berücksichtigt werden wird:
- Gelten Vergemeinschaftungsbeschlüsse zum konzertierten Vorgehen gegen den Bauträger auch nach dem 01.12.2020?
- Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum?
- Zweckwidrige Nutzung und sonstige Störungen: Wer kann dagegen vorgehen?
- Anspruch auf Einbau eines Klimagerät?
- Wirksamkeit von Beschlüssen über den Wirtschaftsplan oder über die Jahresabrechnung auch nach Inkrafttreten des WEMoG?
- Wie ist der Selbstbehalt im Rahmen eines Versicherungsvertrages zu verteilen?
- Zu den Auswirkungen fehlender Wärmemengenzähler auf die Heizkostenabrechnung?
- Rechtsprechung zu den Beschlusskompetenzen der Eigentümer
- Ersatzanspruch des Verwalters für eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten?
- Zum Anspruch auf Verwalterabberufung nach dem neuen WEG-Recht
- Urteile zur verwalterlosen GdWE
- Sind für die Bestellung zum Verwaltungsbeirat Kenntnisse oder besondere Qualifikationen erforderlich? Kann ein Nicht-Eigentümer zum Beirat bestellt werden?
- Neues zur Entziehung des Eigentums
- Ist der vermietende Sondereigentümer für die Bewohner seiner Einheit verantwortlich?
- Verfahrensfragen, insbesondere: Wahrt eine Beschlussanfechtungsklage gegen die übrigen Wohnungseigentümer nach dem 01.12.2020 die Anfechtungsfrist?
Referent
RA Thomas Hannemann,
Rechtsanwälte Hannemann, Eckl & Moersch, Karlsruhe
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2023 = 10 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 2,0 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert.
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