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- 12
- Nov 26
- 10:00
- Referent
- Laura Eckert-Rinallo »
Online-Seminar - Steckersolargeräte: Was Mieter, Vermieter, Eigentümer und Verwalter jetzt wissen müssen
(max. 50 Teilnehmer)
Thema
Steckersolargeräte: Was Mieter, Vermieter, Eigentümer und Verwalter jetzt wissen müssen
Beschreibung
Mit der jüngsten Gesetzesänderung vom 27. September 2024 hat der Gesetzgeber die Installation und Nutzung von Steckersolargeräten (sogenannten Balkon- oder Mini-PV-Anlagen) deutlich vereinfacht. Ziel ist es, die dezentrale Energieerzeugung in Wohnungseigentumsanlagen zu fördern und Hürden für Eigentümer und Mieter abzubauen. Doch was bedeutet das konkret für die Verwaltungspraxis, Beschlussfassung und Verantwortung der Gemeinschaft?
In diesem Seminar erläutert Wirtschaftsjuristin Laura Eckert-Rinallo die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Steckersolargeräte in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Behandelt werden insbesondere die Rechte der einzelnen Eigentümer, die Grenzen des Gemeinschaftseigentums sowie die Pflichten der Verwalter bei der Umsetzung und Genehmigung solcher Anlagen. Darüber hinaus werden praxisnahe Handlungsempfehlungen für Beschlussfassungen, bauliche Änderungen und den Umgang mit Mieteranfragen gegeben.
Inhalte
– Gesetzliche Neuerungen zu Steckersolargeräten
– Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 20 Abs. 2 WEG
– Rechte und Pflichten von Eigentümern bei Installation und Betrieb
– Abgrenzung: Gemeinschafts- und Sondereigentum bei Befestigung und Anschluss
– Haftungsfragen und Verkehrssicherungspflichten der Gemeinschaft
– Praktische Umsetzung in der Verwaltung: Beschlussgestaltung, Informationspflichten und Musterregelungen
– Umgang mit Mietern und baulichen Veränderungen in Mietobjekten
Referent
Laura Eckert-Rinallo, Eckert Consulting, Seckmauern
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 50,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 90,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2026 = 5 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 1,0 Netto-Zeitstunde
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert.
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