• Mi
  • 07
  • Okt 20
  • 10:30
Mi. 07.Okt.2020 um 10:30 Uhr bis 07.Okt.2020 12:30 Uhr

Online-Seminar - Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen: Aktuelle BGH-Rechtsprechung

Thema
Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen: Aktuelle BGH-Rechtsprechung
(insbesondere zu den Verwalterpflichten bei einem "Zitterbeschluss") und Neuerungen durch die - zu erwartende - WEG-Reform 2020.

Inhalte
Oft wenden sich Eigentümer an Verwalter und fragen, ob sie bestimmte bauliche Maßnahmen durchführen dürfen, z.B. die Sondernutzungsfläche einzäunen, einen Carport errichten oder eine Markise oder anderen Sonnenschutz anbringen. Der Verwalter erkennt sogleich, dass hier aller Voraussicht nach eine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG geplant ist, die ohne Zustimmung aller Miteigentümer rechtswidrig ist. Soll er versuchen, den Eigentümer von seinem Vorhaben abzubringen? Soll er eine Beschlussfassung herbeiführen? Wie muss ein solcher Beschluss inklusive Kostenregelung lauten? Und was ist mit dem Haftungsrisiko im Falle einer Anfechtung? Antworten auf diese Fragen gibt das Online-Seminar - und zwar nach altem wie nach dem (voraussichtlich) neuen Recht.

  • Die Regelung der baulichen Maßnahmen in § 22 WEG.
  • Hat der Verwalter Beratungspflichten im Vorfeld einer Beschlussfassung?
  • Das Urteil des BGH vom 15.05.2020 (V ZR 64/19): Gestattungsbeschluss kann vorsehen, dass der bauwillige Wohnungseigentümer die Errichtungskosten und Folgekosten trägt.
  • Das Urteil des BGH vom 29.05.2020 (V ZR 141/19): Verwalter kann - und muss ggf. - einen (rechtswidrigen) Zitterbeschluss verkünden!
  • Allgemeine Anforderungen an die Beschlussfassung, Besprechung von Mustern.
  • Was gilt nach neuem Recht (wenn die WEG-Reform 2020 kommt)?

Referent
RA Dr. David Greiner, Kanzlei Dr. Greiner und Kollegen, Tübingen

Preise    
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. der gesetzlichen Ust.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. der gesetzlichen Ust.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei* 

Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen 
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2020 = 10 Punkte.

Weiterbildungsnachweis 2,0 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.

Anmeldeschluss
Mittwoch, 30. September 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert. 

Teilnahme- und Stornierungsbedingungen

Datenschutzerklärung 

Anmeldung: Zur Online-Anmeldung

« Zurück | Kalender »