- Mi
- 20
- Mai 20
- 14:00
- Referent
- Thomas Hannemann »
Webinar - Der Mieter als Störer
Thema
Der Mieter als Störer
„Störende“ Mieter aber auch „gestörte“ Mieter bzw. Vermieter und Eigentümer wie auch Nachbarn waren sicherlich der Quell der Freude schon jedes Immobilienverwalters. Abgesehen davon, dass man immer in jedem Einzelfall nicht nur die Störung, sondern auch prüfen muss, ob die gestörte Person wirklich „gestört“ wird oder ob sie „gestört“ ist, besteht ein Problem darin, dass in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Konstellationen denkbar ist:
- der Mieter stört andere Mieter
- der Mieter stört den Vermieter
- der Mieter stört andere Eigentümer und zwar
- einmal mit Bezug auf das Sondereigentum und/oder
- zum anderen mit Bezug auf das Gemeinschaftseigentum.
Damit wird deutlich, dass das Problem zwar auch im Mietrecht, vor allen Dingen aber im Wohnungseigentumsrecht virulent werden kann. Dies insbesondere dann, wenn der vermietende Sondereigentümer seinem Mieter, etwa im Mietvertrag, mehr Rechte eingeräumt hat, als ihm gegenüber den übrigen Sondereigentümern bzw. der Eigentümergemeinschaft zustehen. Kann dann oder muss vielleicht sogar die Eigentümergemeinschaft (bzw. die übrigen oder gar jeder einzelne Sondereigentümer) trotz unstreitig fehlender vertraglicher Beziehung unmittelbar gegen den störenden Mieter vorgehen?
Das Webinar klärt zunächst den Störerbegriff und behandelt dann anhand exemplarischer Fälle aus der Praxis alle vorstehend dargestellten Konstellationen und die sich daraus auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt Urteil vom 25.10.2019) ergebenden Ansprüche.
Referent
RA Thomas Hannemann, Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte PartG mbB, Karlsruhe
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. 19 % Ust.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. 19 % Ust.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei*
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2020 = 10 Punkte.
Weiterbildungsnachweis 2,0 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.
Anmeldeschluss
Dienstag, 19. Mai 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Teilnahme- und Stornierungsbedingungen
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