- Mi
- 08
- Sep 21
- 10:30
- Referent
Online-Seminar - Hausgeldinkasso - Vollstreckungsmöglichkeiten bei Wohngeldrückständen
Thema
Hausgeldinkasso - Vollsteckungsmöglichkeiten bei Wohngeldrückständen
Inhalte
Der Verwalter hat die Aufgabe, die fälligen Hausgelder von den Wohnungs- und Teileigentümern abzufordern. In der Praxis bereitet die zwangsweise Durchsetzung von Hausgeldrückständen immer wieder Probleme. Welche Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen? Was muss der Verwalter veranlassen, um rückständige Hausgelder – insbesondere in Konkurrenz mit anderen Gläubigern – für die Gemeinschaft zu realisieren? Welche Haftungsrisiken bestehen für den Verwalter?
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die Vollstreckungsmöglichkeiten (Forderungspfändung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung). Ein Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung von Hausgeldansprüchen in der Insolvenz. Angesichts der COVID-19-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht zeitweise ausgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Insolvenzen sprunghaft ansteigt. Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Eigentümers eröffnet, muss der Verwalter die laufenden Hausgelder vom Insolvenzverwalter abfordern. Was ist, wenn der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Masse erklärt oder das Wohnungseigentum aus der Masse freigibt? Kann die Gemeinschaft wegen rückständiger Hausgelder auch während der Dauer des Insolvenzverfahrens die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums betreiben?
Das Seminar beleuchtet die praktischen Fragen aus der Sicht des WEG-Verwalters unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechnung.
Referent
Prof. Dr. Matthias Becker, Fachhochschule für Rechtspflege NRW
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2021 = 10 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 2,0 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert.
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