Fr. 23.Jul.2021 um 09:30 Uhr bis 23.Jul.2021 12:45 Uhr

Online-Seminar - Bedeutung des E-Mobilitätsgesetzes GEIG für Hausverwalter – Verpflichtung zum Aufbau von Ladeinfrastruktur bei Renovierungsmaßnahmen

Inhalte:

Ab März 2021 gilt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es verpflichtet Bauherren und Eigentümer dazu, Wohn- und Nichtwohngebäude mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Immobilien-verwalter sind hiervon besonders betroffen, da das GEIG auch im Fall von Renovierungsmaßnahmen zur Anwendung kommt. Je nach Objekt müssen dann an jedem Stellplatz Kabelinfrastruktur oder sogar Ladepunkte installiert werden, egal ob das gewünscht ist oder nicht. Verstöße sind bußgeldbewährt. Jeder Hausverwalter sollte daher wissen, ab wann er entsprechende Maßnahmen umzusetzen hat, wie diese mit dem im WEMoG verbrieften Individualanspruch auf Ladeinfrastruktur vereinbar sind und welche Ausnahmen es gibt.

1.    Probleme und Zielstellungen des GEIG

2.    Definitionen des Gesetzes aus technischer Sicht

  • elektrische Infrastruktur
  • Elektromobil
  • Ladeinfrastruktur
  • Leitungsinfrastruktur
  • Ladepunkt

3.    Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude

  • Wohngebäude
  • Nichtwohngebäude

 4.    Anforderungen bei Renovierungen

  • Wohngebäude
  • Nichtwohngebäude

 5.    Verschärfungen, Evaluierung, Ausnahmen und Bußgelder

 6.    Das GEIG in Verbindung mit dem WEMoG

  • Umgang mit bestehender Ladeinfrastruktur
  • Planung von Individual-Ladeinfrastruktur
  • Kostentragung bei Rückbau wegen Sanierung

Referenten

Dipl.-Ing. Andreas Varesi

RA Stefan Schmid

Preise    
Verbandsmitglieder (VDIV) € 100,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 170,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.

Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2021 = 15 Punkte.

Weiterbildungsnachweis 
bis zu 3,0 Netto-Zeitstunden 
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert. 
Teilnahme- und Stornierungsbedingungen
Datenschutzerklärung 

Anmeldung für Mitgliedsunternehmen und geladene Gäste mit dem unten stehenden Link

Anmeldung: Zur Online-Anmeldung

« Zurück | Kalender »