- Mi
- 27
- Jul 22
- 09:30
- Veranstaltungsort
- Restaurant Kronenstuben – Festsaal »
- Bietigheim-Bissingen
- Referent
- Thomas Hannemann »
Zweitagesseminar - Basisgrundlagen Mietrecht für Azubis und Quereinsteiger
Beschreibung
Zweitagesseminar - Basisgrundlagen Mietrecht für Azubis und Quereinsteiger
Inhalte
I. Abgrenzungsfragen
II. Der Wohnraummietvertrag
insbesondere rechtssichere inhaltliche Gestaltung, u. a.
III. Grundmiete (insbes. zulässige Miethöhe) und Mietsicherheiten
IV. Betriebskosten, einschließlich Heizkosten
1. Begriff der Betriebskosten/gesetzliche Rechtslage
2. Mietvertragliche Umlage auf den/die Mieter/in (§ 556 BGB unter Einschluss der Betriebskostenverordnung)
3. Abrechnung
4. Besonderheiten nach der Heizkostenverordnung
V. Mietmängel
1. Einführung und Abgrenzungsfragen
2. Sachmängelhaftung
VI. Mieterhöhung
1. Vertragliche Mieterhöhungsmöglichkeiten
2. Gesetzliche Mieterhöhungsmöglichkeiten
VII. Kündigung und Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses
1. Beendigung des Mietverhältnisses
2. Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses
Referent
RA Thomas Hannemann, Rechtsanwälte Hannemann, Eckl & Moersch
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 299,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 449,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei*
*Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen
In der Teilnahmegebühr enthalten sind: Verpflegung und Seminarunterlagen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2022 = 40 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 12,0 Netto-Zeitstunden (6,0 Netto-Zeitstunden pro Seminartag)
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert.
Teilnahme- und Stornierungsbedingungen
Datenschutzerklärung
Damit die Veranstaltung stattfinden kann, muss eine Mindesteilnehmerzahl von 30 Personen erreicht sein.