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- 06
- Jul 23
- 09:30
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7. Verwalterforum Mietrecht in Sindelfingen
Praxisprobleme bei der Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Das Thema beschäftigt sich nicht mit der Frage, ob und wann ein Mangel im Rechtssinn vorliegt oder welche Gewährleistungsansprüche dem Mieter bei Mängeln zustehen. Behandelt werden sollen vielmehr die §§ 555 a – f BGB: Was muss der Vermieter zur Erfüllung seiner Mangelbeseitigungsverpflichtung und bei Modernisierungen beachten und welche Pflichten treffen den Mieter in diesem Zusammenhang. Fragen der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen werden nicht behandelt.
I. Begriff der Erhaltungsmaßnahme und Abgrenzungsfragen insbes. zur Modernisierung
II. Inhalt, Form und Frist der Ankündigungspflicht des Vermieters und ihre Ausnahmen
III. Inhalt und Grenzen der Duldungspflicht des Mieters sowie die Folgen von Pflichtverletzungen
IV. Der Aufwendungsersatzanspruch des Mieters auch im Wege des Vorschusses, seine Gegenrechte und die bestehenden Anspruchskonkurrenzen
V. Die Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen
VI. Prozessuale Fragestellungen, einschließlich Beweislastverteilung und einstweiligem Rechtsschutz
VII. Besonderheiten bei Modernisierungsmaßnahmen
RA Thomas Hannemann
Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte PartG mbB Karlsruhe
Aktuelle Rechtsprechung im Gewerberaummietrecht
Die Schwerpunkte sind:
- Schriftformerfordernis
- Minderungsausschluss
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Besonderheiten der Betriebskostenabrechnung
RA Katharina Gündel
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Die neuen Energiepreisentlastungs- und Aufteilungsgesetze
Auswirkungen auf die Praxis der Immobilienverwaltung
· Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)
· Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
· Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
· Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
RA Rüdiger Fritsch
Krall, Kalkum & Partner GbR, Solingen
Alles was Sie über die Mietminderung wissen müssen; Eine Gebrauchsanweisung für Mietverwalter:
Früher oder später trifft es jeden Vermieter; der Mieter droht mit Minderung oder bezahlt die Miete nicht in voller Höhe. Was tun? Wie reagiert der Mietverwalter, ohne die Rechte und die Finanzen seines Auftraggebers zu verletzen?
Aus den Inhalten:
-Was ist ein Sachmangel, was ist ein Rechtsmangel?
-Gefährliche Zusicherungen zur Beschaffenheit der Mietsache
-Weitere Konsequenzen des Mangels
-Angemessenheit der Minderung
-Beweislast; wer trägt sie für was?
-Auswirkungen des mangels auf die Betriebskosten
RA Stephan Volpp
Rechtsanwaltskanzlei Stephan Volpp, Stuttgart
Zielgruppe
Mitarbeiter von Verwaltungs- und Wohnungsunternehmen
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 135,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 250,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei*
*Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Bei Nichterscheinen von Auszubildenden wird dem Mitgliedsunternehmen die Teilnahmegebühr für Verbandsmitglieder zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt.
In der Teilnahmegebühr enthalten sind: Verpflegung und Seminarunterlagen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2023 = 30 Punkte.
Weiterbildungsnachweis Weiterbildungsnachweis
bis zu 5:20 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert.
Teilnahme- und Stornierungsbedingungen
Datenschutzerklärung
Anmeldung
für Mitgliedsunternehmen und geladene Gäste mit dem untenstehenden Link
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung ggf. folgendes mit an: Lebensmittelunverträglichkeiten, Vegetarier o.Ä.
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