Handlungsempfehlung des VDIV zu Betriebskosten und Heizleistung
19. Aug. 2022 – Die Energiekrise sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen erfordern, dass Eigentümer*innen, Vermieter*innen und Mieter*innen künftig mehr an einem Strang ziehen. Immobilienverwaltungen müssen zunehmend damit rechnen, mit Fragen rund um Kostensteigerungen und wechselseitige Ansprüche im Hinblick auf das Heizen und die Versorgung mit Warmwasser konfrontiert zu werden. Der VDIV stellt deshalb eine Handlungsempfehlung zur Verfügung.
Verwaltungen sollten zunächst die Gesetzeslage kennen. Ein kleiner Überblick:
- Die zweite Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), welche am 12. Juli 2022 in Kraft getreten ist, enthält Klarstellungen zum Preisanpassungsrecht (§ 24). Eine automatische Aktivierung der gesetzlichen Preisanpassungsrechte bei der Ausrufung der Alarm- oder Notfallstufe gemäß dem Notfallplan Gas ist danach nicht möglich. Voraussetzung ist vielmehr die Feststellung einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland durch die Bundesnetzagentur.
- Zudem wird ein neues Instrument eingeführt, das saldierte Preisanpassungsrecht des § 26 EnSiG. Eine entsprechende Gasumlage soll ab 1. Oktober 2022 bei allen Gasverbrauchern erhoben werden. Sie endet am 1. April 2024. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich bis zum 30. September 2024.
- Das Wirtschaftsministerium hat zudem einen Entwurf zur Änderungsverordnung zur AVB-FernwärmeV vorgelegt. Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, sollen demnach zeitlich befristet das Recht haben, Preiserhöhungen an ihre Kunden weiterzugeben. Diese erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.
- Zur Entlastung der Endverbraucher hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete beschlossen und unter anderem zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom gestrichen. Darüber hinaus plant die SPD-Fraktion einen (vorübergehenden) Kündigungsschutz für Mieter*innen, die ihre Vorauszahlungen für die Betriebskosten nicht leisten können. Vermietern soll in Härtefällen ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung gewährt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderungen, die den Energie- bzw. Gaslieferanten mehr Gestaltungsspielraum für Preisanpassungen einräumen, sollten Verwaltungen die Verträge ihrer Immobilien prüfen und diese unter Umständen anpassen. Auch die Höhe von Hausgeldzahlungen und Betriebskostenvorauszahlungen sollte geprüft und eventuell angehoben werden. Darüber hinaus müssen Verwaltungen bezüglich der aktuellen Debatte zu Temperaturabsenkungen über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten auf dem Laufenden sein. Mitglieder der VDIV Landesverbände finden alle notwendigen Information in einer Handlungsempfehlung im internen Bereich der Webseite