Handlungsempfehlung des VDIV Deutschland zu Balkonkraftwerken in Wohnungseigentumsanlage

20. Mär. 2023 – Die Gewinnung von elektrischem Strom aus Sonnenenergie muss nicht in großen industrieparkähnlichen Anlagen oder durch eine Solaranlage auf dem Dach erfolgen. Auch im Kleinen ist die Stromgewinnung möglich, mit sogenannten Balkonkraftwerken, die sich auch einer zunehmenden Beliebtheit bei Eigentümern und Mietern erfreuen.

Gleich mehrere Bundesländer und auch Kommunen haben Programme zur Förderung dieser alternativen Energiegewinnung aufgelegt. Immer häufiger tauchen daher Fragen auf, unter welchen Voraussetzungen Eigentümern die Errichtung eines Balkonkraftwerkes gestattet werden kann oder ob Eigentümer sogar einen Anspruch auf die Gestattung haben und mit welchen Vorgaben die Eigentümer einen Gestattungsbeschluss versehen können.

Mitgliedsunternehmen finden auf der Hompage im internen Bereicht eine entsprechende Handlungsempfehlung  zum Umgang mit Balkonkraftwerken in Wohnungseigentümergemeinschaften.

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