Zeitraum für Fortbildungspflicht endet zum 31.12.2023 - unbedingt die Fortbildungsstunden erfüllen
31. Okt. 2023 – Die Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter beinhaltet eine Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren (§ 34c Absatz 2a GewO, in Verbindung mit § 15b MaBV). Da der Dreijahreszeitraum zum 31.12.2023 für die meisten Immobilienunternehmen abläuft, ist es wichtig, dass diese die vorgeschriebenen 20 Zeitstunden absolviert haben und diese auch nachweisen können. Soweit hier noch Stunden offen sein sollten, hat der VDIV Baden-Württemberg bis zum 07. Dezember ein umfängliches Online- und Präsenzveranstaltungen: www.vdiv-bw.de/veranstaltungen