Virtuelle Eigentümerversammlung im Bundestag beschlossen
15. Jul. 2024 – Am 04. Juli 2024 wurde im Deutschen Bundestag abschließend über die virtuelle Eigentümerversammlung beraten. Durch die Zustimmung von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP wurde ein Gesetz verabschiedet, das es Immobilienverwaltungen ermöglicht, rein onlinebasierte Eigentümerversammlungen durchzuführen, sofern die Wohnungseigentümer dies mehrheitlich beschließen. Gemäß des vom Bundestag gebilligten Gesetzes können Wohnungseigentümer mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen durchsetzen, rein virtuelle Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft einzuführen. Diese Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ab Beschlussfassung begrenzt.
Wohnungseigentümer, die vor dem 1. Januar 2028 einen Beschluss zur Durchführung einer virtuellen Versammlung gemäß WEG § 23 Absatz 1a fassen, sind dennoch verpflichtet, bis zum Jahr 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten. Diese Verpflichtung kann durch einen einstimmigen Beschluss aufgehoben werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt jedoch nicht zur Ungültigkeit oder Anfechtbarkeit von Beschlüssen, die in virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen gefasst wurden ( § 48 Absatz 6 WEG). Es sei jedoch klargestellt, dass diese Übergangsregelung nicht für Beschlüsse gilt, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Gesetzesregelung auf einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer beruhen.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren (nächst Sitzung am 27.09.2024) und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.