Bahn frei für Balkonkraftwerke
17. Jul. 2024 – Am 04. Juli 2024 beschloss der Bundestag neben der virtuellen Eigentümerversammlung auch, dass die Nutzung von Steckersolargeräten nunmehr in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen wurde, sodass zum einen ein Anspruch des Wohnungseigentümers besteht, aber – aufgrund der entsprechenden Anpassungen im BGB – auch ein Anspruch des Mieters.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren (nächst Sitzung am 27.09.2024) und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.