Bundesregierung streicht die Fördermittel für die Energieberatung zusammen
07. Aug. 2024 – Die Bundesregierung streicht die Fördermittel für die Energieberatung zusammen - ab 07. August 2024 gibt es nur noch 50 Prozent Förderung. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten sinkt die Deckelung der maximal förderfähigen Kosten von 1.700 Euro auf 850 Euro. Für ein Mehrfamilienhaus liegt die Förderung in den meisten Fällen ohnehin schon bei unter 50 Prozent - die aktuelle Streichung verschärft das Problem. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Regierung im Koalitionsvertrag 2021 darauf geeinigt hatte, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) für Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) voranzubringen, ist dieser Schritt den Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern in diesem Land nicht mehr zu vermitteln.
Die bisherige Förderpolitik rund um den Sanierungsfahrplan ließ bereits viele WEG auf einem großen Teil der Kosten für diesen sitzen. Der Grund: Bislang waren die maximal förderfähigen Kosten für den Sanierungsfahrplan auf 1.700 Euro für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten gedeckelt. Je komplexer ein Gebäude in der Datenerfassung für den Energieberater jedoch ist, desto aufwendiger und teurer wird der individuelle Sanierungsfahrplan. Beispiel: Wenn jede Wohnung des Mehrfamilienhauses eine Gasetagenheizung hat, ist die Datenerfassung für den Energiefachmann sehr viel aufwendiger als etwa bei einer Zentralheizung. Die Kosten für den Sanierungsfahrplan übersteigen dann die 1.700 Euro um ein Vielfaches. Mit nun 850 Euro für die Energieberatung wird sich keine Klimawende im Gebäudebereich einleiten lassen.
21,52 Prozent des Wohnungsbestandes befinden sich hierzulande in der Hand von WEG. 71,25 Prozent der Wohngebäude wurde vor 1990 errichtet. Weitere 12,20 Prozent zwischen 1990 und 1999. Bei den meisten Häusern herrscht Sanierungsstau, der nun angegangen werden muss. Bevor ein Gebäude überarbeitet wird, sollte immer eine Gesamtbetrachtung des energetischen Zustandes vorgenommen werden. Daher ist der iSFP so wichtig. Einfach drauflos zu sanieren kann auf Dauer noch teurer werden: Ohne schlüssiges Gesamtkonzept können einzelne Sanierungsmaßnahmen den Weg zu einer optimalen Lösung im wahrsten Sinne des Wortes verbauen“, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Broschüre „Gut beraten, besser saniert“ (2022).
Die Anpassung sei laut Bundeswirtschaftsministerium angesichts der haushaltspolitischen Lage und der hohen Antragszahlen auf Förderung für die Energieberatung nötig. Bis Juli 2024 hätten 80.000 Anträge vorgelegen, bis Dezember rechne man mit mehr als 150.000 Anträgen, 2023 wären es insgesamt 130.600 gewesen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, wieso ein moderater Anstieg von 20.000 Anträgen die Streichung der Fördermittel um 30 Prozent rechtfertigt – zumal die Sanierung der Gebäude ein gewünschtes Ziel der Bundesregierung ist.