Online-Eigentümerversammlung ist künftig zulässig
30. Sep. 2024 – Eigentümerversammlungen können in Zukunft auch vollständig online abgehalten werden. Die Gesetzesänderung hat den Bundesrat passiert und ist damit endgültig beschlossen. Völlig ohne Präsenzversammlung wird es vorerst aber nicht gehen.
Eigentümerversammlungen können künftig auch vollständig online und ohne Anwesenheit der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. Einer entsprechenden Gesetzesänderung, die der Bundestag im Juli beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat zugestimmt.
Nach der Gesetzesänderung können die Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Möglichkeit rein virtueller Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft beschließen; die Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ab Beschlussfassung begrenzt.
Präsenzversammlung bleibt bis 2028 teilweise Pflicht
Ganz ohne Präsenzversammlung kommen Wohnungseigentümergemeinschaften vorerst aber nicht aus. Wohnungseigentümer, die bis Ende 2027 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen, müssen bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abhalten; hierauf können die Eigentümer aber durch einstimmigen Beschluss verzichten.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt allerdings nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse. Die Übergangsregelung erfasst nicht solche Beschlüsse, die schon vor der neuen Regelung auf einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer beruhen. Die Pflicht, bis 2028 auch Präsenzversammlungen abzuhalten, war auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.
Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.