Entwürfe für Novelle Baugesetzbuch und Gebäudetyp-E-Gesetz
27. Nov. 2024 – Bei einer Anhörung zur Baugesetzbuch-Novelle im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen appellierten Vertreter der Immobilienwirtschaft, den Gesetzentwurf (Drucksache 20/13091) vor einer eventuellen Auflösung des Bundestages zu verabschieden. Das Kabinett hatte den Regierungsentwurf bereits im September beschlossen.
Er sieht diverse Flexibilisierungen für den Wohnungsbau beispielsweise bei der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen oder der Erweiterung von Gebäuden durch Aufstockungen vor. Aus Sicht einiger Sachverständiger gehen die Vorschläge nicht weit genug. So fordert etwa der Deutsche Mieterbund einen Ausbau des Vorkaufsrechts. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) spricht sich für eine stärkere Unterstützung für serielle und modulare Bauweisen aus.
Nach der Baugesetzbuch-Novelle hat das Kabinett unmittelbar vor dem Bruch der Ampel-Koalition den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus – kurz: Gebäudetyp-E-Gesetz – verabschiedet. Mehrere Änderungen im Bauvertragsrecht sollen die Möglichkeit schaffen, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen und damit einfacher und kostengünstiger zu bauen .
Flankierend zum Gesetzentwurf hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gemeinsam mit Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum Leitlinien und Prozessempfehlungen erarbeitet. Sie sollen den Vertragsparteien helfen, Verträge für Neu- und Umbauten nach dem Gebäudetyp E zu gestalten.