Jahressteuergesetz 2024 bestätigt
06. Dez. 2024 – Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt (Beschlussdrucksache 529/24). Ab Januar 2025 wird es damit diverse Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen geben.
Das Jahressteuergesetz enthält eine Neuregelung und Klarstellung zur Steuerbefreiung von PV-Anlagen. So sind künftig Anlagen mit einer maximal zulässigen Bruttoleistung von 30 kW(peak) bei allen Gebäudearten von der Steuer befreit. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz diverse Anpassungen des deutschen Steuerrechts, die beispielsweise aufgrund anderer Gesetze oder der EU-Rechtsprechung notwendig geworden sind. Auch die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit wird durch das Jahressteuergesetz geregelt. Der Bundesrat hatte im September ausführlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Etwa 40 seiner Empfehlungen wurden umgesetzt.
Ein Großteil des Jahressteuergesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für zahlreiche Einzelregelungen sind andere Daten verankert.