Wer wird Immobilienverwaltung des Jahres 2025? Innovative Ansätze zur Verwaltung kleiner Eigentümergemeinschaften gesucht
28. Jan. 2025 – Immer mehr kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) finden keine professionelle Verwaltung, da viele Unternehmen solche Mandate nicht mehr annehmen. Dennoch gibt es Wege, kleine Gemeinschaften effizient und rentabel zu verwalten. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland setzt genau hier an und will wegweisende Lösungen mit dem begehrten Branchen-Award „Immobilienverwaltung des Jahres 2025" auszeichnen.
Herausforderung:
Immer mehr kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) finden keine professionelle Verwaltung, da viele Unternehmen solche Mandate nicht mehr übernehmen. Der Fachkräftemangel und gestiegene Anforderungen an Gebäude verschärfen die Problematik. Dennoch gibt es Ansätze, die Verwaltung solcher Gemeinschaften effizient und rentabel zu gestalten.
Ziel:
Gesucht werden innovative Konzepte, die zeigen, wie kleine WEG erfolgreich verwaltet werden können. Wenn Sie eine Lösung entwickelt haben, die kleine Gemeinschaften profitabel und effektiv betreut, möchten wir Ihre Ansätze auszeichnen!
Hintergrund
1. In Deutschland gibt es laut Mikrozensus 2022 ca. 19,96 Mio. Wohngebäude, 8,8 % davon im WEG-Eigentum.
2. Der Bedarf an Lösungen für kleine WEG ist hoch, doch viele Verwaltungen meiden diese aufgrund unzureichender Rentabilität.
3. Innovative Ansätze zeigen, dass eine profitable Verwaltung möglich ist – und genau diese suchen wir!
Jetzt bewerben und Ideen ins Rampenlicht bringen!
Teilnahmebedingungen
- Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland und ist in der WEG- oder Mietverwaltung tätig.
- Sie haben neue Dienstleistungen oder Konzepte für kleine WEG entwickelt und dadurch Ihre Kapazitäten für diese erweitert.
- Ihre Bewerbungsunterlagen entsprechen den Anforderungen und werden fristgerecht eingereicht.
Erforderliche Unterlagen
- Kurze Unternehmensvorstellung
- Darstellung der Motivation zur Bewerbung (max. 2 DIN-A4-Seiten)
- Darstellung der Strategie sowie deren Umsetzung (max. 4 DIN-A4-Seiten)
- Materialien wie Flyer oder Broschüren, ebenso Datenträger wie Memory-Sticks, DVDs und CDs können für die Bewertung nicht berücksichtigt werden.