Neue VDIV-Handlungsempfehlung: Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung datenschutzkonform einsetzen

17. Feb. 2025 – Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet auch in der Immobilienverwaltung zahlreiche neue Möglichkeiten. Die neue Handlungsempfehlung des VDIV Deutschland bietet klare Orientierungshilfen, wie Sie KI-Lösungen rechtsicher im Sinne der DSGVO und KI-Verordnung in Ihrem Unternehmen integrieren. Sie erhalten einen Überblick über die Arten und Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen von der Klärung der Verantwortlichkeiten, dem Umgang mit personenbezogenen Daten bis zu Betroffenenrechten und Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA).

Die Handlungsempfehlung enthält zahlreiche Praxistipps, die Ihnen den rechtsicheren Einsatz von KI erleichtern werden. Bereiten Sie sich optimal auf die digitale Zukunft der Immobilienverwaltung vor und vermeiden Sie datenschutzrechtliche Fallstricke!

Mitglieder des VDIV Baden-Württemberg erhalten die Handlungsempfehlung kostenfrei. Sie kann auf der Homepage www.vdiv-bw.de im internen Bereich heruntergeladen werden.

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