VDIV-Handlungsempfehlung: Änderungen der Gefahrstoffverordnung insbesondere im Hinblick auf Asbest - worauf Verwalter achten müssen

21. Feb. 2025 – Zum 05.12.2024 trat die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vom 2. Dezember (BGBl I Nr. 384) in Kraft. Im Wesentlichen regelt die Verordnung einen Pflichtenkatalog im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, richtet sich darüber hinaus aber in bestimmten Fällen auch an Auftraggeber – und damit auch an Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie kompakt zusammengefasst in der VDIV Handlungsempfehlung. (Stand Februar 2025).

Mitglieder des VDIV Baden-Württemberg erhalten diese Handlungsempfehlung kostenfrei.Diese ist unter www.vdiv-bw.de im internen Bereich abrufbar.

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