Fortbildungspflicht für Verwalter: 20 Stunden in 3 Jahren – Fristen rechtzeitig prüfen
17. Apr. 2025 – Immobilienverwalter und ihre Mitarbeitenden sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Je nach Erlaubnisdatum gelten unterschiedliche Zeiträume. Für die Einhaltung der 20-Stunden-Vorgabe empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.
Hierzu hat der VDIV Deutschland eine Handlungsempfehlung erstellt, die den VDIV-Mitgliedsunternehmen eine Orientierung und Übersicht zu den geltenden Fristen bietet.
Die Handlungsempfehlungen stehen den Mitgliedsunternehmen kostenfrei im internen Bereich der Homepage
www.vdiv-bw.de zum Download bereit.