VDIV aktualisiert Handlungsempfehlung zur Grundbucheintragung von Altbeschlüssen
30. Okt. 2025 – Bis zum 31. Dezember 2025 müssen bestimmte Beschlüsse und Regelungen von Wohnungseigentümergemeinschaften im Grundbuch eingetragen sein, um ihre Wirksamkeit zu sichern. Die überarbeitete VDIV-Handlungsempfehlung bietet dafür praxisnahe Hinweise, Muster und eine Checkliste für die rechtssichere Umsetzung.
Die Handlungsempfehlung ist für Mitgliedsunternehmen kostenfrei. Sie kann im auf der Homepage wwww.vdiv-bw.de im internen Bereich abgerufen werden.