Prüfen Sie Ihr Impressum – Zuständigkeit für die Erlaubnis nach § 34c und 34i GewO hat sich bei der IHK Ulm zum 01.01.2026 geändert !!!
08. Jan. 2026 – Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit für die Erlaubnisse nach § 34c und 34i GewO zum 01.01.2026 von der IHK Ulm auf die IHK Karlsruhe übertragen wird.
Die Aufgabenübertragung der IHK Ulm zur IHK Karlsruhe erfolgt auch in Bezug auf den neuen § 34k GewO.
Als Immobilienmakler I Darlehensvermittler I Bauträger I Baubetreuer I Wohnimmobilienverwalter sollten Sie daher unbedingt noch einmal das Impressum Ihrer Webseiten prüfen und ggf. die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anpassen. Andernfalls drohen Abmahnungen von Mitbewerbern.
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG schreibt für das Impressum von Webseiten unter anderem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde vor, „soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf”. Diese Angabe kann beispielsweise wie folgt aussehen:
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
IHK Karlsruhe
Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe
Ansonsten sind in Baden-Württemberg kammerseitig keine weiteren Aufgabenübertragungen bei den Gewerbeerlaubnissen geplant.
Wir raten Ihnen Ihr Impressum zu prüfen, auch wenn Sie nicht von der Änderung der IHK Ulm auf die IHK Karlsruhe betroffen sind!