Wohnungseigentümer dürfen einheitliche Rauchwarnmelder in der WEG beschließen
07. Dez. 2018 –
Beschließen die Wohnungseigentümer, die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, müssen sie nicht solche Wohnungen ausnehmen, deren Eigentümer bereits selbst Rauchwarnmelder installiert haben.