Wohnungseigentümer dürfen einheitliche Rauchwarnmelder in der WEG beschließen

07. Dez. 2018

Beschließen die Wohnungseigentümer, die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, müssen sie nicht solche Wohnungen ausnehmen, deren Eigentümer bereits selbst Rauchwarnmelder installiert haben.

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