Bundestag korrigiert Bürokratierückbaugesetz: Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bleibt erhalten

16. Jun. 2026 – Der Deutsche Bundestag hat entschieden, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter beizubehalten. Im Zuge der Beratungen zum Bürokratierückbaugesetz wurde die ursprünglich vorgesehene Abschaffung der Fortbildungspflicht aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Damit gilt weiterhin die bestehende Regelung: Wohnimmobilienverwalter sind verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren insgesamt 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen.

Der VDIV Baden-Württemberg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Angesichts der stetig wachsenden Anforderungen an die professionelle Immobilienverwaltung ist eine kontinuierliche fachliche Qualifizierung unverzichtbar. Neue gesetzliche Vorgaben, aktuelle Rechtsprechung, technische Innovationen sowie die Anforderungen der energetischen Transformation machen aktuelles Wissen und regelmäßige Weiterbildung erforderlich.

Die geplante Abschaffung der Fortbildungspflicht hatte in der Immobilienbranche sowie bei Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen deutliche Kritik hervorgerufen. Zahlreiche Akteure hatten sich gemeinsam dafür eingesetzt, die Weiterbildungspflicht als wichtigen Baustein zur Sicherung von Qualitätsstandards zu erhalten.

Die Entscheidung des Bundestages setzt ein klares Zeichen für Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit. Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist mit großer Verantwortung verbunden und erfordert fundierte Kenntnisse in rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragen. Regelmäßige Weiterbildung bildet hierfür eine wesentliche Grundlage.

Die Weiterbildungspflicht besteht seit 2018 und umfasst 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. Sie trägt dazu bei, fachliche Standards zu sichern und das Vertrauen von Wohnungseigentümergemeinschaften in professionelle Verwaltungsleistungen zu stärken.

Der VDIV Baden-Württemberg wird sich auch künftig für hohe Qualitätsstandards und eine leistungsfähige, zukunftsorientierte Immobilienverwaltung einsetzen.

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