Up-Date: Ergänzendes Thema beim Verwalterforum Mietrecht am 01. Juli 2026
BGH-Urteil: Provisionsverbot für Verwalter schützt auch den Vermieter
25. Jun. 2026 – Mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 224/25) ergeben sich für Miet- und Sondereigentumsverwaltungen massive Einschnitte in ihrer Vergütung.
Neben der Grundvergütung kalkulieren viele Immobilienverwalterinnen und -verwalter fest mit der Provision bei der Vermietung von Wohnungen. Die bisherige Ausgangslage war günstig: Verwalter betreuen den Immobilienbestand, haben bei einem Mieterwechsel als Erste Kenntnis von der Situation und können durch eine gute Auswahl des neuen Mieters das Kommunikationsverhältnis positiv beeinflussen. Für diesen Prozess erhielten sie bisher eine lukrative Pauschale als Sonderhonorar.
Der BGH schließt diesen Vergütungsanspruch nun aus.
Dieses Thema wird RA Stephan Volpp in seinem Vortrag beim Verwalterforum Mietrecht am Mittwoch, 01. Juli 2026 in der Stadthalle Sindelfingen aufgreifen.
Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, so ist das kurzfristig noch möglich.
Einladung und Anmeldung: hier