BGH-Urteil zur Verwalterprovision: Verträge jetzt prüfen
07. Jul. 2026 – Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Mai 2026, Az. I ZR 224/25, klargestellt: Miet- und Sondereigentumsverwalter dürfen für die Vermittlung von Wohnungen aus dem von ihnen verwalteten Bestand keine erfolgsabhängige Provision verlangen. Das Provisionsverbot gilt sowohl gegenüber Mietern als auch gegenüber Vermietern.
Für betroffene Immobilienverwaltungen kann die Entscheidung erhebliche praktische und wirtschaftliche Folgen haben. Bestehende Verwalterverträge, Vergütungsregelungen und Abrechnungsmodelle sollten daher zeitnah überprüft werden. Zugleich zeigt das Urteil, welche alternativen Vergütungsmodelle künftig rechtssicher in Betracht kommen können – etwa transparente Pauschal- oder Aufwandsvergütungen für gesondert vereinbarte Leistungen.
Der VDIV Deutschland stellt hierzu eine Handlungsempfehlung mit ausführlicher rechtlicher Einordnung, ersten Praxishinweisen und konkreten nächsten Schritten bereit. Die Publikation steht Mitgliedern des VDIV Baden-Württemberg kostenfrei zur Verfügung und kann auf der Homepage www.vdiv-bw.de im internen Bereich heruntergeladen werden.