Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

20. Jan. 2020 – Da ist er nun, der Paukenschlag, mit dem das Jahr aus Verwaltersicht beginnt. Das Bundesjustizministerium hat Ländern und Verbänden den lange

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zur Verfügung gestellt. Er ist beachtenswert, weil er mutig ist und nach vorn gerichtet. Doch nicht alle Regelungen werden bei Immobilienverwaltungen

für Freude sorgen. Die Ladungsfrist für Eigentümerversammlungen beispielsweise soll sich von zwei auf vier Wochen verlängern, und für Eigentümer

soll es leichter werden, sich bei Unzufriedenheit von ihrer Verwaltung zu trennen. Auch soll künftig ein jährlicher Vermögensstatus für die Gemeinschaft

erstellt werden. Der Referentenentwurf entwickelt aber insgesamt ein modernes, innovatives und zeitgemäßes Berufsprofil des Immobilienverwalters.

Damit könnte in der Folge die Tätigkeit interessanter werden für jene, die bislang nicht in diesem Bereich tätig waren.

 

Bedauerlicherweise hat der vom uns geforderte Sachkundenachweis für Wohnimmobilienverwalter aber noch keinen Eingang in den Referentenentwurf gefunden,

obwohl die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Forderung in ihrem Abschlussbericht unterstützt hatte. Im Interesse des Verbraucherschutzes werden wir weiter darauf hinwirken,

dass die Qualifizierung für die Ausübung dieses immer komplexer werdenden Tätigkeit endlich gesetzlich verankert wird.

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