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Di. 11.Mai.2021 um 10:30 Uhr bis 11.Mai.2021 12:30 Uhr

Online-Seminar - Die neuen und alten Probleme der vermieteten Eigentumswohnung

Thema

Die Reform des WEG hat auch das Mietrecht geändert und den Rechte- aber auch den Pflichtenkatalog der Mieter erweitert. Die Gemeinschaft der Eigentümer bekam einen direkten Duldungsanspruch gegenüber den Nutzern von Eigentumseinheiten, die nicht zugleich Eigentümer sind, muss dabei aber die Mieterschutzvorschriften des BGB beachten (§ 15 WEG neue Fassung  - n.F.). Neben Wohnungseigentümern haben auch Mieter im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden (§§ 554, 578 Abs. 1 BGB n.F.). Der Anspruch auf schnelles Internet wird allerdings nur dem einzelnen Wohnungseigentümer gewährt, nicht aber dem Mieter - jedenfalls im BGB. Schließlich ist bei vermieteten Eigentumswohnungen auch im Verhältnis zwischen dem vermietenden Eigentümer und dem Mieter die jeweils in der WEG geltende Kostenverteilung maßgeblich, sofern der Mietvertrag keine abweichende Vereinbarung enthält (§ 556a Abs. 3 BGB n.F.). 

Das Online-Seminar stellt diese Neuerungen vor und beleuchtet die praktischen Konsequenzen behandelt, aber auch die fortbestehenden alten Probleme bis hin zur Frage: Kann man wirklich von einer „Harmonisierung“ der bislang relativ unversöhnlich gegenüberstehenden Rechtsbereiche des Wohnungseigentumsrecht mit dem Mietrecht (oder umgekehrt?) sprechen?

Referent
RA Thomas Hannemann

Preise    
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.

Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2021 = 10 Punkte.

Weiterbildungsnachweis 
bis zu 2,0 Netto-Zeitstunden 
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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