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- Sep 23
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Online-Seminar - Sanierungsbeschlüsse: Was alles zu beachten ist
Thema
Sanierungsbeschlüsse: Was alles zu beachten ist
Inhalte
1. Die „Sanierung“ in den Kategorien des neuen Rechts
a) Erhaltung: §§ 19 Abs. 2 Nr. 2, 16 Abs. 2 S. 1 WEG: Wiederherstellung ohne Änderung
b) Bauliche Veränderung: §§ 20 Abs. 1, 21 WEG: Alle Maßnahmen, die keine Erhaltung sind
c) Gesetzlich geforderte Maßnahmen als Unterfall der Erhaltung:
Die Bedeutung des GEG (ehem. EnEV); Maßnahmen gemäß EnSikuMaV
2. Beschlussvorbereitung (Untersuchungen, Informationen und Angebote)
3. Beschluss einer typischen Sanierung: Fassadensanierung mit neuer Dämmung,
Balkonsanierung, Einbau neuer Fenster, Einbau neuer Heizung
a) Musterbeschluss
b) Problem der Kostentragung: Bei baulichen Maßnahmen zahlen gem.
§ 21 Abs. 3 S. 1 WEG nur die Eigentümer, die für den Beschluss gestimmt haben
c) Ausnahme: Kostenverteilung nach MEA gem. § 21 Abs. 2 WEG vor (qualifizierte Mehrheit
oder Amortisation in angemessener Zeit)
d) Empfehlungen zur Abstimmung
Beschreibung
Eine Gebäudesanierung stellt Verwalter vor hohe Anforderungen, insbesondere bei der Beschlussvorbereitung. Denn Beschlüsse sind nicht nur ankündigen (§ 23 II WEG), sondern auch so vorbereiten, dass sie ohne vermeidbares Anfechtungsrisiko gefasst werden können. Dazu gehört neben der Beachtung aller „Formalia“ die ausreichende Information der Wohnungseigentümer und eine saubere Beschlussformulierung. Insbesondere die Frage der Kostenverteilung ist rechtlich heikel, weil das geltende Wohnungseigentumsgesetz weder die Kategorie der „Sanierung“, noch die der „modernisierenden Instandsetzung“ kennt.
Referent
Dr. David Greiner,
Dr. Greiner & Partner Rechtsanwälte mbH, Tübingen
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2023 = 10 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 2,0 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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