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- 07
- Mai 26
- 09:30
Online-Seminar - WEG-Abrechnung vs. Betriebskostenabrechnung
Thema
WEG-Abrechnung vs. Betriebskostenabrechnung
Beschreibung
Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist jeweils eine Jahresabrechnung nach dem WEG für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erstellen. Diese beinhaltet die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abgleich zu den beschlossenen Vorschüssen aus dem Wirtschaftsplan. Bei der Sondereigentumsverwaltung erstellt die beauftragte Verwaltung für den Mieter eine Betriebskostenabrechnung im Auftrag des vermietenden Sondereigentümers.
Hierbei ergeben sich Fragen: Worin bestehen die Unterschiede zwischen diesen beiden Abrechnungen? Welche gesetzlichen Anforderungen hat der Verwalter jeweils zu berücksichtigen? Wie ist die Vorgehensweise, wenn von der WEG-Verwaltung keine Jahresabrechnung vorliegt?
Inhalte
1. Grundsätze der Jahresabrechnung nach WEG
2. Grundsätze der Betriebskostenabrechnung nach BGB
3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede WEG ./. BGB
4. Vorgehensweise und Umsetzung
5. Form und Fristen
Referent
Dipl. BW (FH) Walburga Egle
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 135,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 250,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von BildungsgutscheinenAnrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2026 = 30 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 6,0 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert.
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