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Mi. 13.Mai.2026 um 10:00 Uhr bis 13.Mai.2026 12:00 Uhr

Online-Seminar - Der richtige Umgang mit Geldern der GdWE – was muss der Verwalter beim Finanzmanagement unbedingt beachten?

Thema

Der richtige Umgang mit Geldern der GdWE – was muss der Verwalter beim Finanzmanagement unbedingt beachten?

Beschreibung

Wohnungseigentümer zahlen Wohngelder oder leisten Zahlungen auf Sonderumlagen, es werden Erhaltungsrücklagen in der Gemeinschaft gebildet, Einnahmen aus Mietverträgen werden erzielt, Kreditbeträge oder öffentliche Zuschüsse werden ausbezahlt etc. In jedem Fall sammeln sich auf gemeinschaftlichen Konten fortlaufend Gelder an. Daraus leitet sich für die WEG-Verwaltung die Frage ab, wie sie mit diesen Finanzmitteln umzugehen hat: Müssen die Mittel auf Girokonten belassen werden? Dürfen die Beträge angelegt werden und ggfs. zu welchen Konditionen? Wie wird die Liquidität gesichert? Darf die Verwaltung selbständig über das „Finanzmanagement“ in der GdWE entscheiden oder müssen die Eigentümer dazu Vorgaben machen? Kurzum: Wie werden die Gelder der Gemeinschaft rechtssicher verwaltet?

Das Seminar zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten der WEG-Verwaltung beim „Finanzmanagement“ in der GdWE auf und gibt anhand einer Reihe von praktischen Fällen wertvolle Tipps zur Vermeidung von Fehlern und zur Reduzierung des Haftungsrisikos.

Inhalte

Arten von Finanzmitteln in der GdWE

- (insolvenzfeste) Anlage- und Verwahrungsmöglichkeiten

- Liquiditätsmanagement

- Kompetenzen der Verwaltung aus Gesetz, Vereinbarung, Vertrag

- Beschlussfassungen der Wohnungseigentümer

- Haftungsfragen, Schadensersatzpflicht

Referent:

RiAG Barry Sankol, Richter am Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.

Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2026 = 10 Punkte.

Weiterbildungsnachweis 
bis zu 2,0 Netto-Zeitstunden 
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert. 
Teilnahme- und Stornierungsbedingungen
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Anmeldung für Mitgliedsunternehmen und geladene Gäste
mit dem unten stehenden Link

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