- Di
- 14
- Jul 26
- 10:00
- Referent
- Laura Eckert-Rinallo »
Online-Seminar - Pflichtwissen zur KI-Verordnung - Technische Grundlagen, rechtliche Pflichten und praktische Umsetzung
(max. 50 Teilnehmer)
Thema
Pflichtwissen zur KI-Verordnung - Technische Grundlagen, rechtliche Pflichten und praktische Umsetzung
Beschreibung
Mit Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) am 1. Februar 2025 gilt erstmals eine europaweit verbindliche Weiterbildungsverpflichtung für alle, die Künstliche Intelligenz beruflich einsetzen. Diese Pflicht betrifft ausdrücklich auch Makler- und Verwalterbüros – unabhängig von Unternehmensgröße oder Rechtsform.
Im Seminar erläutert Wirtschaftsjuristin Laura Eckert-Rinallo die rechtlichen Grundlagen der neuen Verpflichtung und zeigt, welche Anforderungen aus Art. 4 KI-VO resultieren. Die Teilnehmenden erfahren, was unter „ausreichender KI-Kompetenz“ zu verstehen ist, wie Nachweise zu führen sind und welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen. Neben der rechtlichen Einordnung werden praxisnahe Handlungsempfehlungen vermittelt, wie KI-Tools verantwortungsvoll und effizient in den Arbeitsalltag integriert werden können.
Inhalte
– Rechtliche Grundlagen der KI-Weiterbildungspflicht nach Art. 4 EU AI Act
– Anwendungsbereich: Wer gilt als Betreiber oder Anwender von KI-Systemen?
– Risikokategorien und Compliance-Anforderungen im Überblick
– Dokumentations- und Nachweispflichten im Unternehmen
– Praktische Umsetzung im Büroalltag: Schulung, Tool-Check, Datenschutz
– Haftungs-, Urheber- und Reputationsrisiken im Umgang mit KI
– Vermeidung typischer Fehler bei der Nutzung generativer KI
Referent
Laura Eckert-Rinallo, Eckert Consulting, Seckmauern
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2026 = 10 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 1,0 Netto-Zeitstunde
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung werden akzeptiert.
Teilnahme- und Stornierungsbedingungen
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